Gefriert Wasser in einer Leitung, dehnt es sich aus. Im schlimmsten Fall sprengt der Druck das Rohr — und weil Eis nicht fliesst, zeigt sich der Schaden oft erst beim Auftauen. Betroffen sind vor allem Leitungen in kalten, wenig genutzten Räumen und in Häusern, die im Winter leer stehen. Dieser Artikel zeigt, wo Leitungen einfrieren, wie Sie vorbeugen, was bei einer gefrorenen oder geplatzten Leitung zu tun ist, wer was melden muss und welche Versicherung im Kanton Zürich zuständig ist. Läuft bereits Wasser aus: Unser Sanitär-Notdienst ist rund um die Uhr erreichbar unter +41 76 524 98 98, in Zürich und im Limmattal in der Regel innert 60 bis 120 Minuten vor Ort.
Wo Leitungen einfrieren
Gefährdet ist jede Wasserleitung, die längere Zeit Frost ausgesetzt ist und in der das Wasser stillsteht. Typische Stellen:
- Unbeheizte Räume: Keller, Garagen, Estrich und Nebenräume, besonders wenn ein Fenster offen steht oder schlecht schliesst.
- Aussenwasserhähne und Gartenleitungen: Die Leitung führt durch die Aussenwand und ist im Winter oft noch gefüllt.
- Leitungen in Aussenwänden: Bei ungenügender Isolierung können auch Leitungen im Mauerwerk einfrieren.
- Ferienwohnungen und leere Wohnungen: Wo niemand wohnt, fliesst kein Wasser, und die Heizung läuft oft auf kleiner Stufe. Das gilt auch für Leerwohnungen zwischen zwei Mietverhältnissen.
Erste Anzeichen sind ausbleibendes Wasser an einem Hahn oder Heizkörper, die nicht mehr warm werden.
Vorbeugen: was vor dem ersten Frost zu tun ist
- Leitungen in unbeheizten Räumen abstellen und entleeren: Absperrventil schliessen, die Hähne öffnen und das restliche Wasser ablaufen lassen. Das gilt auch für die Leitung zum Aussenwasserhahn.
- Heizkörper nie ganz abdrehen — auch nachts nicht und nicht, wenn die Wohnung leer steht. Die Frostschutzstellung genügt nicht: Sie schützt nur den Heizkörper selbst, nicht die Leitungen im Raum.
- Fenster schliessen, vor allem Kellerfenster, wenn Sie länger weg sind.
- Bei längerer Abwesenheit den Hauptwasserhahn schliessen und danach alle Hähne öffnen, damit das Restwasser aus den Leitungen fliesst. Steht eine Liegenschaft länger leer, sollte eine Vertrauensperson einmal pro Woche nach dem Rechten sehen.
- Freiliegende Leitungen in kalten Räumen dämmen. Wo das nicht reicht, schützt ein Heizkabel mit Thermostat, das an der Leitung verlegt wird. Den elektrischen Anschluss erstellt eine konzessionierte Elektrofirma, koordiniert durch uns.
- Den Hauptwasserhahn kennen: Wo er ist und ob er sich drehen lässt, prüfen Sie vor dem Winter, nicht im Notfall.
Für Verwaltungen lohnt sich vor dem Winter ein kurzer Rundgang: Aussenhähne entleert, Kellerfenster zu, Heizung in Leerwohnungen nicht abgestellt, Absperrventile zugänglich.
Die Leitung ist eingefroren
Kommt kein Wasser mehr, ist die Leitung aber noch dicht: nicht selbst auftauen. Wer selbst enteist, setzt die Leitung schnell zu viel Hitze aus — das kann sie zusätzlich beschädigen und Folgeschäden verursachen. Schliessen Sie den Hauptwasserhahn, damit beim Auftauen kein Wasser nachläuft, falls das Rohr gerissen ist. Heizen Sie den Raum und rufen Sie einen Sanitär. Er taut die Leitung kontrolliert auf und prüft danach, ob sie dicht ist.
Die Leitung ist geplatzt
- Wasser abstellen: Hauptwasserhahn schliessen, meist im Keller beim Wasserzähler.
- Strom sichern: elektrische Geräte im nassen Bereich vom Netz nehmen und die Sicherungen der betroffenen Räume ausschalten — aber nur, wenn Sie dafür nicht im Wasser stehen. Bei Gefahr für Personen oder Wasser in elektrischen Installationen: Feuerwehr 118.
- Schaden begrenzen: Wasser aufnehmen, Möbel und Wertsachen aus dem nassen Bereich holen, die Nachbarn darunter informieren. Nach Art. 38a des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) muss der Anspruchsberechtigte nach dem Schadenfall tunlichst für die Minderung des Schadens sorgen.
- Dokumentieren: Fotos von der Bruchstelle, vom Wasser, von nassen Wänden und Böden, bevor aufgeräumt oder geöffnet wird. Vor der Schadenermittlung dürfen Sie ohne Zustimmung der Versicherung nichts verändern, was die Feststellung von Ursache oder Schaden erschwert — ausser, es dient der Schadenminderung (Art. 38b VVG).
- Anrufen: Unser Sanitär-Notdienst ist rund um die Uhr unter +41 76 524 98 98 erreichbar, in Zürich und im Limmattal in der Regel innert 60 bis 120 Minuten vor Ort. Mehr auf der Seite Sanitär-Notfall Zürich.
Wer was melden muss
Mieterinnen und Mieter melden den Schaden sofort der Verwaltung oder Vermieterschaft. Nach Art. 257g OR muss der Mieter Mängel, die er nicht selber zu beseitigen hat, dem Vermieter melden; unterlässt er die Meldung, haftet er für den Schaden, der dem Vermieter daraus entsteht. Zudem muss er die Mietsache sorgfältig gebrauchen (Art. 257f Abs. 1 OR). Über die Reparatur entscheidet die Verwaltung.
Eigentümer und Verwaltungen melden den Schaden der Versicherung, sobald sie davon Kenntnis haben (Art. 38 VVG); viele Versicherungen haben dafür eine Schadenhotline. Beschädigte Möbel und Kleider betreffen die Hausratversicherung der Bewohner.
Versicherung: Frost ist kein Fall für die GVZ
Die Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) versichert Gebäude gegen Feuer- und Elementarschäden. Frostschäden und Schäden durch Leitungsbruch gehören gemäss GVZ nicht dazu: Sie sind «auf freiwilliger Basis durch eine private Gebäudewasserversicherung abzudecken». Möbel und andere Fahrhabe versichert die GVZ ebenfalls nicht. Nach Angaben des Hauseigentümerverbands Schweiz (HEV) sind in der Gebäudewasserversicherung Frostschäden — Reparatur und Auftauen von Leitungen und angeschlossenen Apparaten im Gebäude sowie von erdverlegten Leitungen ausserhalb — meistens ohne Zuschlag eingeschlossen. Ob das für Ihre Police gilt, steht in den Vertragsbedingungen.
Wichtig für Ferienwohnungen und leere Liegenschaften: Wurde ein Schaden grobfahrlässig herbeigeführt, darf die Versicherung ihre Leistung nach Art. 14 Abs. 2 VVG im Verhältnis zum Verschulden kürzen. Was im Einzelfall gilt, entscheiden Police und Umstände.
Reparatur mit Druckprüfung und Protokoll
Ist die Ursache gefunden, ersetzen wir das beschädigte Leitungsstück. Führt dieselbe Leitung durch einen kalten Bereich, prüfen wir, ob weitere Stellen gefährdet sind, und schlagen Dämmung oder eine andere Führung vor. Jede neue oder reparierte Leitung prüfen wir mit einer Druck- und Dichtigkeitsprüfung und geben Ihnen das Protokoll — ein Beleg für Versicherung und Verwaltung. Für neue Wasserleitungen rechnen wir mit CHF 55 bis 70 pro Laufmeter inklusive Druckprüfung, Arbeit exkl. MWST, Material separat.
Sind Wände oder Böden durchnässt, folgt die Sanierung: Rückbau, die technische Bautrocknung koordinieren wir, danach Gipser, Platten, Parkett und Maler aus einem Betrieb — mehr auf der Seite Sanierung nach Wasserschaden. Die Festpreis-Offerte erhalten Sie innert 48 Stunden nach der Besichtigung, Position für Position, Arbeit und Material getrennt, zum Weiterleiten an die Versicherung. Die ersten Schritte bei jedem Wasserschaden beschreibt der Artikel Sanitärnotfall: die ersten Schritte.
Dieser Artikel ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt weder die Anweisungen von Feuerwehr und Rettungsdiensten noch die Bedingungen Ihrer Versicherungspolice. Angaben zur Gebäudeversicherung gemäss GVZ, Stand Oktober 2026; Angaben zur Gebäudewasserversicherung gemäss HEV Schweiz; Hinweise zur Vorbeugung gestützt auf den Ratgeber der Mobiliar; Gesetzesartikel gemäss fedlex.admin.ch. Bei Gefahr für Personen: Feuerwehr 118.



