Sanierung nach Wasserschaden in Zürich.

Ist das Leck gestoppt, bleibt der Schaden: nasse Wände, aufgequollenes Parkett, lose Platten. Wir übernehmen die Sanierung danach aus einer Hand — Leitung mit Druckprüfung und Protokoll, Rückbau, koordinierte Bautrocknung, dann Gipser, Platten, Parkett und Maler. Eine Bauleitung und eine Offerte, die Sie an Ihre Versicherung weiterleiten können.

Drei feste Zusagen.

Eine Offerte für die Versicherung

Festpreis-Offerte innert 48 Stunden nach der Besichtigung, Position für Position, Arbeit und Material getrennt — so, wie Sie sie an Versicherung und Verwaltung weiterleiten können.

Geprüft und dokumentiert

Die reparierte oder neue Leitung prüfen wir mit Druck- und Dichtigkeitsprüfung und geben Ihnen das Protokoll. Fotos halten den Schaden, die geöffneten Bauteile und die Leitungen vor dem Schliessen fest.

Eine Bauleitung bis zur Abnahme

Rückbau, Sanitär, Gipser, Platten, Parkett und Maler kommen aus einem Betrieb, die technische Bautrocknung koordinieren wir. Sie haben einen Ansprechpartner — bis zur Abnahme mit Protokoll.

Erst trocken, dann zu.

Nach einem Leitungsbruch ist meist nur ein Teil des Schadens sichtbar: ein Fleck an der Decke, eine nasse Wand, ein Parkett, das sich hebt. Das Wasser steckt oft auch in Wänden und Unterlagsböden. Darum gehen wir in einer festen Reihenfolge vor. Zuerst wird die Ursache definitiv behoben und die Leitung mit einer Druck- und Dichtigkeitsprüfung geprüft, mit Protokoll. Dann öffnen wir, was durchnässt ist, und bauen zurück, was nicht mehr zu retten ist — fotografiert, bevor etwas entsorgt wird. Die technische Bautrocknung koordinieren wir; geschlossen wird erst, wenn die Feuchtemessung es erlaubt. Wer zu früh Platten verlegt oder streicht, schliesst Feuchtigkeit ein und riskiert Schimmel. Danach folgt der Wiederaufbau im selben Ablauf: Gipser und Trockenbau, Abdichtung und Platten, Parkett oder Bodenbelag, zum Schluss der Maler. Ist auch die Elektroinstallation betroffen, arbeitet eine konzessionierte Elektrofirma, koordiniert durch uns.

Rückbau und Wiederaufbau — aus unserem Archiv.

Aus unserem Fotoarchiv — jedes Bild lässt sich öffnen.

Entkernung vor Ausbau — Zürich
Rückbau & Entkernung

Entkernung vor Ausbau

Zürich
Trennwände, Rohbau — Zürich
Rückbau & Entkernung

Trennwände, Rohbau

Zürich
Bad mit Walk-in-Dusche — Referenzprojekt
Sanitär

Bad mit Walk-in-Dusche

Referenzprojekt

Vom Schaden bis zum fertigen Raum.

Fünf Schritte, eine Bauleitung — jeder Schritt dokumentiert.

  1. 01

    Besichtigung

    Unser Chefingenieur nimmt den Schaden auf: Ursache, betroffene Bauteile und was geöffnet werden muss — mit Fotos für Versicherung und Verwaltung.

  2. 02

    Festpreis-Offerte innert 48 h

    Position für Position, Arbeit und Material getrennt — direkt an die Versicherung weiterleitbar.

  3. 03

    Leitung und Rückbau

    Leitung definitiv instand stellen, Druck- und Dichtigkeitsprüfung mit Protokoll. Durchnässte Beläge, Platten und Verkleidungen zurückbauen, sortenrein entsorgt.

  4. 04

    Trocknung

    Die technische Bautrocknung koordinieren wir. Geschlossen wird erst, wenn die Messung es erlaubt.

  5. 05

    Wiederaufbau und Abnahme

    Gipser, Platten, Parkett und Maler in einem Ablauf. Gemeinsame Abnahme mit Protokoll und Fotos, 5 Jahre Gewährleistung ab Abnahme.

Was es kostet.

Jeder Wasserschaden ist anders. Darum offerieren wir die Sanierung nach der Besichtigung zum Festpreis — Position für Position, Arbeit und Material getrennt. Für die technische Bautrocknung gibt es keinen Richtwert: Den Preis nennen wir nach der Besichtigung; er hängt von den durchnässten Flächen und Bauteilen ab und davon, wie lange die Messung die Trocknung verlangt. Putzreparaturen rechnen wir mit CHF 25 pro m², das Demontieren von Parkett mit CHF 25 pro m² (ohne Entsorgung). Alle Preise exkl. MWST, Material separat. In Zürich und der Agglomeration ist die Anfahrt inbegriffen, ausserhalb steht sie als fixe Position in der Offerte. Richtwerte der einzelnen Arbeiten:

WasserleitungCHF 55–70pro Laufmeter
Bodenbelag entfernenCHF 15–25pro m²
Platten entfernenCHF 32–40pro m²
Gipskartonwand neuCHF 58–78pro m²
Abdichtung NassbereichCHF 28–40pro m²
Wand- & BodenplattenCHF 62–85pro m²
ParkettCHF 45–70pro m²
Wände streichenCHF 18–25pro m²
  • Vor-Ort-Aufnahme und Beratung
  • Verbindliche Offerte, Position für Position
  • Abfall und Verpackung aus unseren Arbeiten
  • Druck- und Dichtigkeitsprüfung mit Protokoll (Sanitär)
  • Baustellenreinigung und besenreine Übergabe
  • 5 Jahre Gewährleistung ab Abnahme

Häufige Fragen.

Was uns nach einem Wasserschaden am häufigsten gefragt wird.

Wer bezahlt die Sanierung nach einem Wasserschaden?

Das entscheidet Ihre Versicherung anhand der Police. Für den Kanton Zürich gilt: Die Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) versichert Gebäude gegen Feuer- und Elementarschäden. Schäden, die auf Leitungsbruch, Rückstau aus Abwasserleitungen oder Grundwasser zurückzuführen sind, sind gemäss GVZ nicht versichert und auf freiwilliger Basis durch eine private Gebäudewasserversicherung abzudecken. Möbel und andere Fahrhabe versichert die GVZ ebenfalls nicht. Welche Police in Ihrem Fall greift, klären Sie direkt mit Ihrer Versicherung.

Welche Unterlagen erhalten wir für die Versicherung?

Fotos des Schadens und der geöffneten Bauteile, bevor etwas entsorgt wird. Das Protokoll der Druck- und Dichtigkeitsprüfung für die reparierte oder neue Leitung. Die Festpreis-Offerte innert 48 Stunden nach der Besichtigung, Position für Position, Arbeit und Material getrennt. Und nach Abschluss das Abnahmeprotokoll mit Fotos und eine Rechnung, die der Offerte folgt. Alles lässt sich direkt an Versicherung und Verwaltung weiterleiten.

Wie lange dauert die Trocknung?

Eine feste Zahl lässt sich vorab nicht nennen: Die Dauer hängt davon ab, wie viel Wasser wohin gelangt ist und welche Bauteile durchnässt sind. Die technische Bautrocknung koordinieren wir, massgebend ist die Feuchtemessung. Geschlossen wird erst, wenn sie es erlaubt — sonst bleibt Feuchtigkeit eingeschlossen und es droht Schimmel. Den Übergabetermin für den Wiederaufbau halten wir im Werkvertrag fest, sobald das Ende der Trocknung absehbar ist.

Ich bin Mieter — was muss ich tun?

Melden Sie den Schaden sofort der Verwaltung oder Vermieterschaft. Nach Art. 257g OR muss der Mieter Mängel, die er nicht selber zu beseitigen hat, dem Vermieter melden; unterlässt er die Meldung, haftet er für den Schaden, der dem Vermieter daraus entsteht. Über die Sanierung entscheidet die Verwaltung. Arbeiten, die zur Beseitigung von Mängeln oder zur Behebung von Schäden notwendig sind, muss der Mieter dulden (Art. 257h OR). Der Vermieter muss sie rechtzeitig anzeigen und auf die Interessen des Mieters Rücksicht nehmen; Ansprüche auf Herabsetzung des Mietzinses bleiben vorbehalten.

Muss alles geöffnet werden?

Nur, was es braucht. Was geöffnet und zurückgebaut wird, legen wir bei der Besichtigung fest, halten es mit Fotos fest und schreiben es Position für Position in die Offerte. Zeigt sich beim Öffnen mehr, als vorher zu sehen war, melden wir es schriftlich, bevor wir weitermachen.

Was kostet die Sanierung nach einem Wasserschaden?

Das hängt vom Schaden ab; verbindlich ist die Festpreis-Offerte nach der Besichtigung. Richtwerte für die Arbeit: Bodenbelag entfernen CHF 15 bis 25 pro m², Platten entfernen CHF 32 bis 40 pro m², Wasserleitung CHF 55 bis 70 pro Laufmeter mit Druckprüfung, Wandplatten CHF 62 bis 85 pro m², Parkett schwimmend ab CHF 45 pro m², Wände streichen CHF 18 bis 25 pro m². Material und MWST kommen dazu; den Preis der technischen Bautrocknung nennen wir nach der Besichtigung.

Übernehmen Sie auch den Notfall?

Ja. Läuft noch Wasser, rufen Sie unseren Sanitär-Notdienst an — rund um die Uhr unter +41 76 524 98 98, in Zürich und im Limmattal in der Regel innert 60 bis 120 Minuten vor Ort. Die Sanierung danach übernehmen wir im selben Ablauf, auch wenn das Leck schon von jemand anderem gestoppt wurde.

Passt dazu:

Was kostet das? Richtwerte in 30 Sekunden.

Bereich wählen, Leistung wählen, Menge schieben — Sie sehen sofort den Richtwert für die Arbeit. Material und MWST kommen dazu; verbindlich ist die Festpreis-Offerte.

Live-Rechner · Preisliste 2026
Bereich
Leistung
Richtwert für Wände streichen · 40 m² Wandfläche
CHF 720 – 1'000

CHF 18–25 pro m²

Zweifacher Anstrich, Abdecken inklusive (Farbe als Material separat)

  • Nur Arbeit · Material separat · exkl. MWST
  • Budgetrahmen — kein verbindlicher Gesamtpreis.

Einheitspreise für die Arbeit aus unserer Preisliste 2026 (unteres Preissegment), exkl. MWST. Die obere Zahl gilt bei erschwerten Bedingungen. Material, Entsorgung der Rückbaumaterialien, Kran, Gerüst und Bewilligungen kommen dazu. Der Richtwert ersetzt keine Besichtigung.

Besprechen wir Ihr Vorhaben.

Die Beratung ist kostenlos. Sie erhalten sofort eine Bestätigung, wir rufen innert einer Stunde zurück (Mo–Fr 08–18).