Parkett schleifen oder ersetzen? Entscheidungshilfe mit Preisen für die Neuverlegung

Massiv-, Mehrschicht- oder Furnierboden, wie viel Nutzschicht noch da ist, welche Schäden ein Schliff behebt und welche nicht — mit Lebensdauertabelle und Beispielrechnung für 25 m² neues Parkett.

Kosten

Von Artem Kozlovskyi, Inhaber ·

Ein Parkett, das nach Jahren grau, zerkratzt oder fleckig aussieht, muss nicht zwingend raus. Oft genügt es, die Oberfläche zu erneuern. Manchmal ist der Boden aber am Ende: weil die Nutzschicht aufgebraucht ist, weil Wasser ins Holz gelangt ist oder weil sich Elemente vom Untergrund gelöst haben. Diese Entscheidungshilfe zeigt, woran Sie erkennen, welcher Boden bei Ihnen liegt, welche Schäden ein Schliff behebt und welche nicht, was die paritätische Lebensdauertabelle für Mietwohnungen vorsieht — und was eine Neuverlegung kostet.

Massiv, Mehrschicht oder Furnier

Ob sich Schleifen lohnt, hängt zuerst vom Aufbau ab. Massivparkett — Stäbe, Riemen, Klebe- oder «Klötzliparkett» — besteht durchgehend aus Holz. Mehrschichtparkett hat oben eine Deckschicht aus Edelholz, die Nutzschicht, und darunter einen Träger. Ein Hersteller beschreibt den Aufbau in seiner Umweltdeklaration so: eine Vollholz-Deckschicht aus Eiche, eine Mittellage aus hochverdichteter Faserplatte (HDF) und ein Gegenzug aus Fichtenfurnier. Bei Furnierböden ist die Deckschicht ein dünnes Furnier.

Die europäische Normung zieht die Grenze bei 2,5 mm: Parkett hat eine Nutzschicht von mindestens 2,5 mm, für Mehrschichtparkett gilt die Norm EN 13489. Holzböden mit dünnerer Deckschicht fallen unter die Norm für furnierte Fussbodenbeläge (EN 14354). Die Nutzschicht ist die Reserve für jeden Schliff. Für ein Mehrschichtparkett mit einer Nutzschicht ab 2,5 mm hält die erwähnte Herstellerdeklaration fest, es könne «mindestens einmal abgeschliffen und wieder oberflächenbehandelt werden». Massivparkett bietet wegen der durchgehenden Holzstärke in der Regel mehr Reserve.

Wie viel Holz ist noch da?

Den Aufbau sieht man an einer Schnittkante: bei einem Übergang zu Platten, an einer Türschwelle, an der Aussparung für ein Heizungsrohr oder an einem Randstück, wenn die Sockelleiste ohnehin abgenommen wird. Durchgehend gleiches Holz spricht für Massivparkett, eine Holzlage auf einem andersfarbigen Träger für Mehrschichtparkett. Die Nutzschicht reicht von der Oberfläche bis zur ersten Leimfuge. Wurde der Boden schon einmal geschliffen, ist davon weniger übrig, als im Datenblatt steht. Hilfreich sind deshalb Unterlagen zur letzten Verlegung oder Renovation: Produkt, Verlegeart, Jahr. Legen Sie sie bereit — ob Schleifen bei Ihrem Boden noch reicht, prüfen wir bei der Besichtigung.

Was ein Schliff behebt — und was nicht

Beim Schleifen wird die oberste Holzschicht samt alter Versiegelung oder Ölung abgetragen; danach wird die Oberfläche neu behandelt. Was in dieser Schicht liegt, verschwindet in der Regel:

  • Laufstrassen und eine matt oder grau gewordene Versiegelung
  • feine Kratzer und Möbelspuren
  • Flecken, die nicht tief ins Holz eingezogen sind

An Grenzen stösst der Schliff, wenn der Schaden tiefer geht oder gar nicht in der Oberfläche liegt:

  • Tiefe Dellen und Kerben: Sie bleiben sichtbar, wenn sie tiefer reichen, als abgetragen werden kann. Bei einer dünnen Nutzschicht würde ein tieferer Schliff den Träger freilegen.
  • Wasserschäden: Gequollene, aufgewölbte oder dunkel verfärbte Elemente, bei denen Wasser ins Holz oder in den Träger gelangt ist. Meist ist hier der Ersatz der betroffenen Fläche nötig — und vorher die Klärung, ob der Untergrund trocken ist.
  • Lose oder hohl liegende Elemente: Federt oder klappert der Boden, weil sich die Verklebung gelöst hat, behebt Schleifen die Ursache nicht.
  • Aufgebrauchte Nutzschicht: Scheint der Träger durch, ist bei Mehrschichtparkett keine Reserve mehr da.
  • Furnierböden: Die dünne Deckschicht lässt kaum oder keinen Schliff zu.

Geölte Böden werden ausserdem regelmässig nachgeölt; die erwähnte Herstellerdeklaration rechnet in ihrem Pflegeszenario mit einem Ölen alle fünf Jahre. Was ein Schliff kostet, hängt von Fläche, Zustand, Anzahl Schleifgänge, Fugen und gewünschter Oberfläche ab. Eine belastbare Zahl gibt es erst nach einer Besichtigung.

Mietwohnung: was die Lebensdauertabelle sagt

Bei der Rückgabe einer Mietwohnung gilt Art. 267 Abs. 1 OR: Die Mieterschaft muss die Sache «in dem Zustand zurückgeben, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt». Laufspuren und eine abgenutzte Versiegelung sind normale Abnützung. Für Schäden darüber hinaus wird die paritätische Lebensdauertabelle von Mieterinnen- und Mieterverband und Hauseigentümerverband beigezogen. Der Auszug im Wohnungsabnahmeprotokoll des Mieterverbands (Ausgabe 2021) nennt für Parkett diese normale Lebensdauer:

  • Klebeparkett, «Klötzliparkett», Hartholzriemen/Massivparkett: 40 Jahre
  • Mehrschichtparkett ab 4 mm Nutzholz: 30 Jahre
  • Weichholzriemen: 30 Jahre
  • Furnierparkett: 10 Jahre
  • Versiegelung, Oberflächenbehandlung: 10 Jahre

Die Mieterschaft haftet nur für den noch nicht abgeschriebenen Teil. Das Merkblatt zum Protokoll rechnet es an einer Tapete vor: Lebensdauer 10 Jahre, Ersatz nach 8 Jahren, Entschädigung 20 Prozent der Instandstellungskosten. Massgebend ist das Alter des Bauteils beziehungsweise die Zeit seit der letzten Instandstellung, nicht die Dauer des Mietverhältnisses. Nach dieser Rechnung wären bei einer Versiegelung, die vor 6 Jahren erneuert wurde, noch 40 Prozent offen; bei einem 15-jährigen Mehrschichtparkett mit 4 mm Nutzholz, das wegen eines Schadens ersetzt werden muss, noch 50 Prozent. Das Merkblatt hält zudem fest, dass wegen eines kleinen Flecks auf der Tapete nicht die Kosten fürs Tapezieren des ganzen Zimmers verlangt werden können. Halten Sie deshalb für jede Wohnung fest, wann das Parkett verlegt und wann es zuletzt geschliffen oder versiegelt wurde. Was bei der Wohnungsabgabe sonst zu beachten ist, steht in der Checkliste für Verwaltungen.

Beispielrechnung: 25 m² Parkett ersetzen

Ein Wohnzimmer mit rund 25 m² verklebtem Parkett lässt sich nicht mehr schleifen und erhält neues Parkett, wieder vollflächig verklebt. Unsere Richtwerte für die Arbeit, exklusive MWST:

  • Altes Parkett demontieren, 25 m² à CHF 25: CHF 625 (ohne Entsorgung)
  • Untergrundausgleich bis 3 mm, 25 m² à CHF 22: CHF 550
  • Neues Parkett verklebt, 25 m² à CHF 58–70: CHF 1'450–1'750
  • Sockelleisten, rund 20 Laufmeter à CHF 12–18: CHF 240–360

Zusammen sind das rund CHF 2'865 bis 3'285 Arbeit. Schwimmend verlegt (ab CHF 45 pro m²) kostet das Verlegen ab CHF 1'125, mechanisch befestigt (CHF 62 pro m²) CHF 1'550. Braucht der Untergrund einen Ausgleich von 3 bis 10 mm, rechnen wir CHF 35 pro m², hier also CHF 875; ist er eben, entfällt die Position. Parkett, Kleber und Leisten sind Material und kommen separat dazu, ebenso die Entsorgung des alten Belags. In Zürich und der Agglomeration ist die Anfahrt inbegriffen, ausserhalb steht sie als fixe Position in der Offerte.

Wie eben der Untergrund unter verklebtem Parkett ist, zeigt sich oft erst nach der Demontage. Beim Aufmass messen wir, was sichtbar ist, und schreiben einen nötigen Ausgleich offen in die Offerte. Zeigt sich danach mehr, stoppen wir, dokumentieren mit Fotos und schicken einen Nachtrag mit Preis; ausgeführt wird erst nach Ihrer Freigabe.

Was in der Offerte stehen muss

Ob Renovation oder Ersatz: Eine Offerte für Parkettarbeiten sollte so gegliedert sein, dass Sie jede Position nachvollziehen und Varianten vergleichen können.

  • Fläche in m² pro Raum und Laufmeter Sockelleisten, gemessen statt geschätzt
  • Bei einer Renovation: Anzahl Schleifgänge, Behandlung der Fugen, Art und Anzahl der Oberflächenschichten (Öl oder Versiegelung)
  • Bei einem Ersatz: Demontage und Entsorgung als eigene Positionen, Untergrundausgleich mit Schichtdicke, Verlegeart (schwimmend, verklebt, mechanisch befestigt)
  • Übergangsprofile und Anpassungen an Türen und Schwellen
  • Material getrennt von der Arbeit: Produkt, Nutzschicht, Oberfläche, Kleber oder Trittschalldämmung
  • Termin, Trocknungszeiten und ab wann der Boden wieder belastet werden darf
  • Gewährleistung und Abnahme

Für eine Neuverlegung erhalten Sie unsere Festpreis-Offerte innert 48 Stunden nach der Besichtigung durch unseren Chefingenieur: Position für Position, Arbeit und Material getrennt. Auf unsere Arbeit gewähren wir 5 Jahre Gewährleistung ab Abnahme. Preise und Verlegearten finden Sie auf der Seite Parkett verlegen in Zürich. In einer Leerwohnung planen wir den neuen Boden zusammen mit Maler und Kleinreparaturen — mehr unter Leerwohnung renovieren und im Artikel Leerwohnungs-Renovation beim Mieterwechsel.

Lebensdauerwerte: Auszug der paritätischen Lebensdauertabelle im Protokoll des Mieterverbands, Ausgabe 2021 — massgebend ist die aktuelle Ausgabe. Normen und Aufbau: Normbeschriebe von DIN Media und BSI, Umweltdeklaration EPD-MWS-20220201-ICA1-DE eines Parkettherstellers. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.

Frage zu Ihrem konkreten Fall?

Jedes Objekt ist anders — schildern Sie uns Ihr Vorhaben, wir rufen an Werktagen innert einer Stunde zurück.

Frage stellen→

Besprechen wir Ihr Vorhaben.

Die Beratung ist kostenlos. Sie erhalten sofort eine Bestätigung, wir rufen innert einer Stunde zurück (Mo–Fr 08–18).