Die kurze Antwort zuerst: Einen seriösen Pauschalpreis pro Quadratmeter für einen Fassadenanstrich gibt es nicht — zu stark unterscheiden sich Gebäude, Gerüst und Untergrund. Wir nennen den Preis deshalb nach der Besichtigung. Ob es eine Bewilligung braucht, hängt von Lage und Umfang ab: In der Stadt Zürich ist sie in Kernzonen nötig, sobald Farbe oder Material der Fassade verändert werden; kleine Sanierungsmassnahmen an der Fassade brauchen keine. Dieser Artikel zeigt, was den Preis bestimmt, was das Planungs- und Baugesetz (PBG) und die Bauverfahrensverordnung (BVV) des Kantons Zürich dazu sagen, wann gestrichen werden kann und was in eine gute Offerte gehört.
Was den Preis bestimmt
Ein Fassadenanstrich besteht aus mehr als Farbe. Den Preis bestimmen vor allem sechs Faktoren:
- Fläche und Gliederung. Gerechnet wird nach Quadratmetern Fassadenfläche. Viele Fenster, Laibungen, Balkone, Gesimse und Ecken bedeuten mehr Abdeck- und Kantenarbeit als eine glatte, durchgehende Wand.
- Gerüst. Höhe des Gebäudes, Standzeit und Zugang bestimmen seinen Preis. Steht es auf dem Trottoir oder einem anderen Teil des öffentlichen Grunds, braucht es zusätzlich eine Bewilligung der Stadt — mehr dazu unten.
- Untergrund. Der grösste Unterschied entsteht vor dem ersten Anstrich: Haftet der alte Anstrich noch? Gibt es Risse, Abplatzungen oder hohl klingende Putzstellen? Sind Verschmutzungen oder Algen zu entfernen?
- Farbsystem und Anzahl Anstriche. Das Produkt muss zum Untergrund und zum bisherigen Anstrich passen. Wie viele Anstriche nötig sind, richtet sich nach Produkt und Untergrund.
- Farbwechsel. Ein deutlicher Wechsel des Farbtons kann einen zusätzlichen Anstrich nötig machen — und in der Kernzone eine Baubewilligung.
- Zugang und Umgebung. Fenster, Storen, Eingänge und Bepflanzung müssen geschützt werden. Enge Platzverhältnisse, ein Hang oder eine stark befahrene Strasse machen Gerüst und Logistik aufwendiger.
Für die Vorarbeiten rechnen wir mit Einheitspreisen aus unserer Preisliste 2026 (unteres Preissegment, nur Arbeit, exkl. MWST): Putzreparaturen ab CHF 25 pro m², Rissarmierung ab CHF 18 pro m², Grundierung ab CHF 7 pro m². Für Gerüst und Anstrich gibt es keinen Preis ab Plan; beides offerieren wir nach der Besichtigung. Material und allfällige Bewilligungsgebühren kommen separat dazu.
Braucht es eine Bewilligung?
Ausgangspunkt ist § 309 PBG: Eine baurechtliche Bewilligung ist unter anderem nötig für «die Erstellung neuer oder die bauliche Veränderung bestehender Gebäude und gleichgestellter Bauwerke». Welche Vorhaben ausdrücklich bewilligungsfrei sind, zählt § 1 BVV auf; ein Fassadenanstrich gehört nicht zu den aufgezählten Fällen. Ob er eine Bewilligung braucht, hängt deshalb von Lage und Umfang ab.
Die Stadt Zürich nennt in ihrer Übersicht der bewilligungspflichtigen Vorhaben zwei Fälle. In Kernzonen braucht es eine Baubewilligung für «Fassadensanierungen, wenn Farbe oder Material verändert werden». Im Übrigen hängt es bei einer Instandsetzung stark vom Umfang ab: Kleine Sanierungsmassnahmen an der Fassade brauchen keine Bewilligung. Die Stadt empfiehlt, sich vorgängig bei den Kreisarchitektinnen und Kreisarchitekten des Amts für Baubewilligungen zu informieren. Wird die Fassade verändert, wendet die Stadt das ordentliche Schnellverfahren an, das in der Regel etwa drei Monate dauert.
In den übrigen Zürcher Gemeinden regelt die Bau- und Zonenordnung, was in der Kernzone gilt: Sie kann «besondere Vorschriften über die Masse und die Erscheinung der Bauten enthalten» (§ 50 Abs. 3 PBG). Ob Ihre Liegenschaft in einer Kernzone liegt oder ob Vorschriften zum Denkmalschutz bestehen, zeigt die Katasterauskunft.
Auch ohne Bewilligung gelten Regeln. Nach § 238 Abs. 1 PBG sind Bauten so zu gestalten, dass «eine befriedigende Gesamtwirkung erreicht wird; diese Anforderung gilt auch für Materialien und Farben». Absatz 2 verlangt besondere Rücksicht auf Objekte des Natur- und Heimatschutzes: Sie dürfen «auch durch Nutzungsänderungen und Unterhaltsarbeiten nicht beeinträchtigt werden, für die keine baurechtliche Bewilligung nötig ist». Bei einem geschützten Haus gehört die Farbwahl deshalb geklärt, bevor der Auftrag erteilt wird.
Und wenn die Fassade gedämmt wird?
Wird die Fassade nicht nur gestrichen, sondern zusätzlich gedämmt, ist das eine energetische Sanierung der Gebäudehülle. Solche Sanierungen werden im Kanton Zürich im Anzeigeverfahren beurteilt (§ 325 a PBG) — einem vereinfachten Verfahren ohne Aussteckung und öffentliche Bekanntmachung, mit einer Behandlungsfrist von 30 Tagen (§ 13 BVV). An bestehenden Gebäuden dürfen Aussenwärmedämmungen bis zu 35 cm Dicke «unbesehen rechtlicher Abstandsvorschriften, Längenmasse und Höhenmasse» angebracht werden (§ 253 a PBG). Ragt die Dämmung in der Stadt Zürich in den öffentlichen Grund, braucht es zusätzlich eine Konzession; die Stadt nennt Fassadenisolationen dafür ausdrücklich als Beispiel.
Das Gerüst auf öffentlichem Grund
Steht das Haus direkt am Trottoir, braucht das Gerüst oft öffentlichen Grund. In der Stadt Zürich ist dafür vor Baubeginn eine verkehrstechnische Freigabe der Dienstabteilung Verkehr nötig; die Benutzung des öffentlichen Grunds für Baustellen wird bei der Stadtpolizei beantragt. Das braucht Vorlauf — wir nehmen es in den Terminplan auf, bevor das Gerüst gestellt wird.
Wann gestrichen werden kann
Fassadenfarben brauchen trockenes Wetter. Bei Regen, auf nassem Untergrund und bei Frost wird nicht gestrichen; die Mindesttemperatur für Luft und Untergrund gibt der Hersteller im technischen Merkblatt der Farbe an. Auch starke Hitze und pralle Sonne auf der Fassade sind ungünstig, weil die Farbe dann zu schnell trocknet. Frisch ausgebesserter Putz braucht vor dem Anstrich eine Standzeit, die sich ebenfalls nach dem Produkt richtet. Fassadenanstriche fallen deshalb meist in die wärmere, trockenere Jahreszeit. Weil das Wetter den Ablauf unterbrechen kann, besprechen wir vor Vertragsabschluss mit Ihnen, wie wetterbedingte Unterbrüche im Terminplan berücksichtigt werden.
Was eine gute Offerte enthält
Vergleichen lassen sich Offerten nur, wenn sie dieselben Positionen enthalten. Achten Sie auf diese Punkte:
- Fassadenfläche in m², nachvollziehbar aufgenommen, und wie Fenster und andere Öffnungen berücksichtigt sind
- Gerüst als eigene Position: Höhe, Standzeit, Auf- und Abbau, allfällige Bewilligung für öffentlichen Grund
- Reinigung der Fassade und Entfernen loser Teile
- Putzreparaturen und Rissbehandlung oder Rissarmierung, mit Menge und Einheitspreis
- Grundierung und Anzahl der Anstriche, mit Produkt oder Farbsystem
- Farbton, Musterfläche und wer den Farbton freigibt
- Abdecken von Fenstern, Storen, Eingängen und Umgebung, Reinigung am Schluss
- Bewilligungen: wer sie abklärt und wer die Gebühren trägt
- Arbeit und Material getrennt, MWST ausgewiesen, Termine und Gewährleistung
Fehlt eine dieser Positionen, fragen Sie nach, ob sie inbegriffen ist oder später dazukommt.
So gehen wir vor
Bei der Besichtigung nimmt unser Chefingenieur Fläche, Untergrund, Risse und Zugang auf und klärt, ob Ihr Vorhaben eine Bewilligung braucht und ob das Gerüst öffentlichen Grund beansprucht. Innert 48 Stunden danach erhalten Sie die Festpreis-Offerte — Position für Position, Arbeit und Material getrennt, Gerüst und Gebühren als eigene Positionen. Ist eine Bewilligung nötig, koordinieren wir das Gesuch und planen den Beginn danach. Auf der Baustelle reinigen wir die Fassade, stellen Putz und Risse instand, grundieren, legen mit Ihnen an einer Musterfläche den Farbton fest und streichen. Die Abnahme machen wir gemeinsam, solange das Gerüst noch steht; auf unsere Arbeit gewähren wir 5 Jahre Gewährleistung ab Abnahme.
Mehr dazu auf der Seite Fassadenrenovation Zürich. Malerarbeiten im Innern finden Sie unter Maler Zürich, allgemeine Fragen zur Bewilligungspflicht im Artikel Baubewilligung in Zürich.
Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Er gibt den Stand von PBG und BVV des Kantons Zürich sowie die Angaben der Stadt Zürich im Oktober 2026 wieder. Verbindlich entscheidet die Baubehörde am Standort Ihrer Liegenschaft.



