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Fassadenrenovation in Zürich.
Reinigen, Risse und Putzschäden ausbessern, grundieren und neu streichen — an verputzten Fassaden von Wohn- und Gewerbebauten, in Zürich und in der ganzen Schweiz. Gerüst und Bewilligung koordinieren wir, damit Sie von der Besichtigung bis zur Abnahme einen Ansprechpartner haben.
Drei feste Zusagen.
Preis nach Besichtigung, Position für Position
Für einen Fassadenanstrich gibt es keinen seriösen Preis ab Plan. Wir nehmen Fläche, Untergrund und Zugang vor Ort auf. Innert 48 Stunden danach erhalten Sie die Festpreis-Offerte — Gerüst, Reinigung, Reparaturen und Anstriche als eigene Positionen.
Gerüst und Bewilligung koordiniert
Vor der Offerte klären wir, ob Ihr Vorhaben eine Bewilligung braucht und ob das Gerüst öffentlichen Grund beansprucht. Beides planen wir in den Ablauf ein; Gerüst und Gebühren stehen separat in der Offerte.
Ein Betrieb für aussen und innen
Kommen Treppenhaus, Wohnungen oder Reparaturen im Innern dazu, laufen sie im selben Werkvertrag — mit einer Bauleitung und einer Rechnung. 5 Jahre Gewährleistung ab Abnahme.
Erst der Untergrund, dann die Farbe.
Ein Fassadenanstrich hält nur so gut wie der Untergrund darunter. Darum beginnt jede Fassadenrenovation mit einer Bestandesaufnahme: Haftet der alte Anstrich noch? Klingt der Putz an einzelnen Stellen hohl? Wo sind Risse, Abplatzungen, Verschmutzungen oder Algen? Daraus ergibt sich der Aufwand vor dem ersten Anstrich — reinigen, lose Teile entfernen, Putz ausbessern, Risse behandeln oder armieren, grundieren. Auch das Farbsystem muss zum Untergrund und zum bisherigen Anstrich passen; das klären wir vor der Offerte, nicht auf dem Gerüst. Den Farbton legen wir mit Ihnen an einer Musterfläche fest, bevor die ganze Fassade gestrichen wird. Und weil draussen das Wetter mitarbeitet, wird bei Regen, auf nassem Untergrund und unter der Mindesttemperatur, die der Hersteller der Farbe vorgibt, nicht gestrichen.
Braucht eine Fassadenrenovation eine Baubewilligung?
Im Kanton Zürich braucht die bauliche Veränderung bestehender Gebäude eine baurechtliche Bewilligung (§ 309 Abs. 1 lit. a PBG); ob ein neuer Anstrich darunter fällt, hängt von Lage und Umfang ab. Die Stadt Zürich nennt zwei Fälle: In Kernzonen braucht es eine Baubewilligung für Fassadensanierungen, «wenn Farbe oder Material verändert werden»; im Übrigen hängt es bei einer Instandsetzung vom Umfang ab — kleine Sanierungsmassnahmen an der Fassade brauchen keine Bewilligung. In anderen Gemeinden regelt die Bau- und Zonenordnung die Erscheinung der Bauten in Kernzonen (§ 50 Abs. 3 PBG). Auch ohne Bewilligung gilt § 238 PBG: Bauten sind so zu gestalten, dass eine befriedigende Gesamtwirkung erreicht wird — «diese Anforderung gilt auch für Materialien und Farben» —, und Schutzobjekte dürfen auch durch Unterhaltsarbeiten nicht beeinträchtigt werden. Wird die Fassade zusätzlich gedämmt, ist das eine energetische Sanierung der Gebäudehülle; sie wird im Anzeigeverfahren beurteilt (§ 325 a PBG). Verbindlich entscheidet die Baubehörde, in der Stadt Zürich das Amt für Baubewilligungen. Wir klären Ihren Fall vor Baubeginn ab und halten das Ergebnis schriftlich fest.
Von der Besichtigung bis zum Gerüstabbau.
Fünf Schritte — Gerüst und Bewilligung von Anfang an eingeplant.
01
Anfrage und Besichtigung
Fotos der Fassade genügen für den ersten Kontakt. Vor Ort nimmt unser Chefingenieur Flächen, Untergrund, Risse und Zugang auf und klärt, ob eine Bewilligung nötig ist.
02
Festpreis-Offerte innert 48 h
Gerüst, Reinigung, Putzreparaturen, Rissarmierung, Grundierung und Anstriche als eigene Positionen, Material getrennt, mit Terminvorschlag für den Werkvertrag.
03
Bewilligung und Gerüst
Wo nötig koordinieren wir die Baubewilligung und die Bewilligung für öffentlichen Grund. Danach steht das Gerüst; Fenster, Storen und Umgebung werden abgedeckt.
04
Reinigen, ausbessern, streichen
Fassade reinigen, lose Teile entfernen, Putz und Risse instand stellen, grundieren, Musterfläche — dann die Anstriche nach dem gewählten Farbsystem.
05
Abnahme und Gerüstabbau
Gemeinsame Abnahme, solange das Gerüst noch steht, Ausbesserungen sofort. Danach Gerüstabbau und Reinigung der Umgebung. 5 Jahre Gewährleistung ab Abnahme.
Was es kostet.
Für den Fassadenanstrich selbst nennen wir keinen Preis ab Plan, sondern den Preis nach Besichtigung. Ihn bestimmen vor allem die Fläche, das Gerüst (Höhe, Standzeit, Zugang, Bedarf an öffentlichem Grund), der Zustand des Untergrunds, die Anzahl Anstriche und ein allfälliger Farbwechsel. Für die Vorarbeiten gelten unsere Einheitspreise 2026: Putzreparaturen ab CHF 25 pro m², Rissarmierung ab CHF 18 pro m², Grundierung ab CHF 7 pro m² — nur Arbeit, exkl. MWST. Gerüst, Material und allfällige Bewilligungsgebühren offerieren wir separat. In Zürich und der Agglomeration ist die Anfahrt inbegriffen, ausserhalb steht sie als fixe Position in der Offerte.
Vor-Ort-Aufnahme und Beratung
Verbindliche Offerte, Position für Position
Abfall und Verpackung aus unseren Arbeiten
Druck- und Dichtigkeitsprüfung mit Protokoll (Sanitär)
Baustellenreinigung und besenreine Übergabe
5 Jahre Gewährleistung ab Abnahme
Häufige Fragen.
Was uns vor einer Fassadenrenovation am häufigsten gefragt wird.
Was kostet es, eine Fassade streichen zu lassen?
Das hängt stärker vom Gebäude ab als bei Arbeiten im Innern — darum nennen wir den Preis nach der Besichtigung. Ihn bestimmen Fläche, Gerüst, Zustand des Untergrunds, Anzahl Anstriche und ein allfälliger Farbwechsel. Für die Vorarbeiten rechnen wir nach Einheitspreis: Putzreparaturen ab CHF 25, Rissarmierung ab CHF 18 und Grundierung ab CHF 7 pro m² Arbeit. Die Festpreis-Offerte erhalten Sie innert 48 Stunden nach der Besichtigung.
Braucht ein neuer Fassadenanstrich eine Bewilligung?
In der Stadt Zürich braucht es in Kernzonen eine Baubewilligung für Fassadensanierungen, wenn Farbe oder Material verändert werden. Im Übrigen hängt es vom Umfang der Instandsetzung ab; kleine Sanierungsmassnahmen an der Fassade brauchen nach Angabe der Stadt keine Bewilligung. Schutzobjekte dürfen auch durch Unterhaltsarbeiten nicht beeinträchtigt werden (§ 238 Abs. 2 PBG). Verbindlich entscheidet die Baubehörde; wir klären es vor Baubeginn.
Braucht es immer ein Gerüst?
Für Arbeiten über mehrere Geschosse in der Regel ja: Es ist die Arbeitsfläche für Reinigung, Reparaturen und Anstrich. Höhe, Standzeit und Zugang bestimmen seinen Preis; es steht als eigene Position in der Offerte. Beansprucht es in der Stadt Zürich öffentlichen Grund, etwa das Trottoir, braucht es vor Baubeginn eine Freigabe der Stadt — das koordinieren wir.
Wann kann man eine Fassade streichen?
Wenn es trocken ist und Luft und Untergrund wärmer sind als die Mindesttemperatur, die der Hersteller der Farbe vorgibt. Bei Regen, auf nassem Untergrund und bei Frost wird nicht gestrichen, und frisch ausgebesserter Putz braucht vor dem Anstrich die Standzeit, die der Hersteller angibt. Den Termin legen wir deshalb nach der Besichtigung mit Ihnen fest.
Können die Bewohner während der Arbeiten im Haus bleiben?
Ja. Wir informieren die Bewohnerinnen und Bewohner vorab schriftlich über Gerüst, Termine und die Tage, an denen ihre Fenster und Balkone betroffen sind. Fenster und Storen decken wir ab, solange daran gearbeitet wird.
Was gehört zu einer Fassadenrenovation?
Bei uns: Gerüst koordinieren, Fassade reinigen, lose Teile entfernen, Putz ausbessern, Risse behandeln oder armieren, grundieren und streichen — mit Abdecken und Reinigung der Umgebung. Was an der Fassade darüber hinaus anfällt, nehmen wir bei der Besichtigung auf und offerieren es als eigene Position.
Passt dazu:
Was kostet das? Richtwerte in 30 Sekunden.
Bereich wählen, Leistung wählen, Menge schieben — Sie sehen sofort den Richtwert für die Arbeit. Material und MWST kommen dazu; verbindlich ist die Festpreis-Offerte.
Live-Rechner · Preisliste 2026
Bereich
Leistung
1200
Richtwert für Wände streichen · 40 m² Wandfläche
CHF 720 – 1'000CHF720–1'000
CHF 18–25 pro m²
Zweifacher Anstrich, Abdecken inklusive (Farbe als Material separat)
Nur Arbeit · Material separat · exkl. MWST
Budgetrahmen — kein verbindlicher Gesamtpreis.
Einheitspreise für die Arbeit aus unserer Preisliste 2026 (unteres Preissegment), exkl. MWST. Die obere Zahl gilt bei erschwerten Bedingungen. Material, Entsorgung der Rückbaumaterialien, Kran, Gerüst und Bewilligungen kommen dazu. Der Richtwert ersetzt keine Besichtigung.
Besprechen wir Ihr Vorhaben.
Die Beratung ist kostenlos. Sie erhalten sofort eine Bestätigung, wir rufen innert einer Stunde zurück (Mo–Fr 08–18).