Strangsanierung in Zürich.

In einem Mehrfamilienhaus laufen Wasser- und Abwasserleitungen als Stränge durch alle Geschosse. Wird ein Strang ersetzt, ist jede Wohnung daran betroffen. Wir ersetzen die Leitungen Wohnung für Wohnung, prüfen jede neue Leitung mit Druck- und Dichtigkeitsprüfung und Protokoll und schliessen Bad und Küche wieder — nach einem Bauzeitplan, mit dem die Verwaltung die Mieterschaft rechtzeitig informieren kann. In Zürich, Winterthur und der ganzen Schweiz.

Drei feste Zusagen.

Ein Bauzeitplan, Wohnung für Wohnung

Mit der Offerte erhalten Sie den Bauzeitplan: welcher Strang wann, welche Wohnung wann, wann das Wasser abgestellt wird. Beginn und Übergabe stehen im Werkvertrag. So kann die Verwaltung die Arbeiten der Mieterschaft rechtzeitig anzeigen.

Jede Leitung geprüft

Jede neue Leitung prüfen wir mit einer Druck- und Dichtigkeitsprüfung, bevor die Wand geschlossen wird, und geben Ihnen das Protokoll. Fotos halten die offenen Leitungen fest — für Ihre Unterlagen und für spätere Arbeiten am Haus.

Leitung und Bad aus einem Betrieb

Rückbau, Sanitär, Gipser, Abdichtung, Platten und Maler kommen von uns; Elektro durch eine konzessionierte Elektrofirma, koordiniert durch uns. Eine Bauleitung, eine Rechnung — und 5 Jahre Gewährleistung ab Abnahme.

Ein Strang, viele Wohnungen.

Eine Strangsanierung ist keine Reparatur an einer Stelle. Die Leitungen eines Strangs führen durch alle Geschosse, oft durch Bäder und Küchen, die übereinanderliegen. Wird der Strang ersetzt, muss in jeder dieser Wohnungen die Wand entlang der Leitung geöffnet und danach wieder geschlossen werden. Wann es so weit ist, hängt vom Zustand der Leitungen ab: In einem Beitrag von SRF mit dem Hauseigentümerverband Schweiz wird für verzinkte Stahlleitungen je nach Nutzung von rund 30 Jahren ausgegangen, für Kupfer- sowie Chromstahl- und Verbundrohre von gut 50 Jahren; rostbraunes Wasser ist dort meist das erste Anzeichen. Massgebend ist aber der Befund im Haus, nicht das Baujahr allein. Darum beginnt jede Strangsanierung bei uns mit der Besichtigung durch unseren Chefingenieur: Stränge, Absperrungen, Bäder und Küchen entlang des Strangs, Zugang und Treppenhaus. Danach planen wir die Arbeiten Wohnung für Wohnung: öffnen, alte Leitungen ausbauen, neue Wasser- und Abwasserleitungen einbauen, Druck- und Dichtigkeitsprüfung mit Protokoll, erst dann schliessen — Abdichtung, Platten und Maler im selben Ablauf. Die Mieterschaft kennt ihren Termin, bevor wir klingeln.

Braucht eine Strangsanierung eine Baubewilligung?

Meist nicht, wenn nur ersetzt wird. Im Kanton Zürich brauchen nach § 1 der kantonalen Bauverfahrensverordnung (BVV) Bade-, Wasch- und Abortanlagen sowie Wasser- und Elektrizitätsanschlüsse, die nach aussen nicht in Erscheinung treten, in der Bauzone normalerweise keine Baubewilligung. Nutzungsänderungen und bauliche Veränderungen darüber hinaus, etwa an Fassade oder tragenden Wänden, sind bewilligungspflichtig (§ 309 PBG). Das gilt in Zürich wie in Winterthur; dort ist das Amt für Baubewilligungen der Stadt (Pionierstrasse 7) zuständig. Wir klären Ihren Fall vor Baubeginn ab und halten das Ergebnis schriftlich fest.

Rückbau, Leitungen und neue Bäder — aus unserem Archiv.

Aus unserem Fotoarchiv — jedes Bild lässt sich öffnen.

Entkernung vor Ausbau — Zürich
Rückbau & Entkernung

Entkernung vor Ausbau

Zürich
Bad mit Walk-in-Dusche — Referenzprojekt
Sanitär

Bad mit Walk-in-Dusche

Referenzprojekt
Trennwände, Rohbau — Zürich
Rückbau & Entkernung

Trennwände, Rohbau

Zürich

Vom ersten Rundgang bis zur letzten Wohnung.

Fünf Schritte — die Verwaltung weiss bei jedem, welche Wohnung an der Reihe ist.

  1. 01

    Besichtigung

    Unser Chefingenieur nimmt Stränge, Absperrungen und die Bäder und Küchen entlang des Strangs auf, dokumentiert den Zustand mit Fotos und klärt, ob eine Bewilligung oder eine statische Abklärung nötig ist.

  2. 02

    Festpreis-Offerte innert 48 h

    Unsere Arbeit Position für Position, Material getrennt, dazu der Bauzeitplan Wohnung für Wohnung — die Grundlage für die Anzeige an die Mieterschaft.

  3. 03

    Information der Mieterschaft

    Die Verwaltung zeigt die Arbeiten rechtzeitig an. Wasserunterbrüche stimmen wir im Voraus mit ihr ab; Böden, Treppenhaus und Lift werden abgedeckt.

  4. 04

    Ausführung Strang für Strang

    Öffnen, alte Leitungen ausbauen, neue Wasser- und Abwasserleitungen einbauen. Druck- und Dichtigkeitsprüfung mit Protokoll, Fotos vor dem Schliessen, dann Gipser, Abdichtung, Platten und Maler.

  5. 05

    Abnahme und Übergabe

    Gemeinsame Abnahme mit Protokoll und Fotos, Prüfprotokolle aller Leitungen und eine Rechnung, die der Offerte folgt. 5 Jahre Gewährleistung ab Abnahme.

Was es kostet.

Was eine Strangsanierung kostet, hängt von der Zahl der Stränge und Wohnungen ab, vom Leitungsmaterial und davon, was beim Öffnen in Bad und Küche zurückgebaut und wieder aufgebaut werden muss. Einen Preis pro Strang oder pro Wohnung nennen wir deshalb nach der Besichtigung, als Festpreis-Offerte Position für Position. Zur Orientierung unsere Ansätze für die Arbeit: Wasserleitung CHF 55 bis 70 pro Laufmeter mit Druckprüfung, Abwasserleitung CHF 55 pro Laufmeter, Kernbohrung bis 120 mm CHF 220 pro Stück, Putzreparaturen CHF 25 pro m². Alle Preise exkl. MWST, Material separat; Statik und Bewilligungen stehen, falls nötig, als eigene Positionen in der Offerte. In Zürich und der Agglomeration ist die Anfahrt inbegriffen, in Winterthur und ausserhalb steht sie als fixe Position in der Offerte. Richtwerte für die Arbeiten rund um den Strang:

Badsanierung komplettCHF 8'500–19'000pro Bad
WasserleitungCHF 55–70pro Laufmeter
Platten entfernenCHF 32–40pro m²
Gipskartonwand neuCHF 58–78pro m²
Abdichtung NassbereichCHF 28–40pro m²
Wand- & BodenplattenCHF 62–85pro m²
Wände streichenCHF 18–25pro m²
  • Vor-Ort-Aufnahme und Beratung
  • Verbindliche Offerte, Position für Position
  • Abfall und Verpackung aus unseren Arbeiten
  • Druck- und Dichtigkeitsprüfung mit Protokoll (Sanitär)
  • Baustellenreinigung und besenreine Übergabe
  • 5 Jahre Gewährleistung ab Abnahme

Häufige Fragen.

Was uns Verwaltungen und Eigentümer zur Strangsanierung am häufigsten fragen.

Wann ist eine Strangsanierung fällig?

Das zeigt der Zustand der Leitungen. Ein Beitrag von SRF mit dem Hauseigentümerverband Schweiz nennt für verzinkte Stahlleitungen je nach Nutzung eine Lebensdauer von rund 30 Jahren, für Kupfer- sowie Chromstahl- und Verbundrohre gut 50 Jahre; rostbraunes Wasser ist meist das erste Anzeichen. Häufen sich Lecks im selben Strang, lohnt sich die Frage, ob der ganze Strang ersetzt werden soll. Bei der Besichtigung nimmt unser Chefingenieur den Zustand auf und hält ihn mit Fotos fest.

Können die Mieter während der Arbeiten in der Wohnung bleiben?

Wir planen die Arbeiten Wohnung für Wohnung, damit jede Wohnung nur während ihrer Etappe betroffen ist. In dieser Zeit sind Bad oder Küche eingeschränkt nutzbar; wie viele Tage, steht nach der Besichtigung im Bauzeitplan. Gibt es in einer Wohnung nur ein Bad, gehört die Frage der Überbrückung an den Anfang der Planung. Wasserunterbrüche stimmen wir im Voraus mit der Verwaltung ab.

Muss die Mieterschaft die Arbeiten dulden?

Arbeiten, die zur Beseitigung von Mängeln oder zur Behebung oder Vermeidung von Schäden notwendig sind, muss der Mieter dulden (Art. 257h Abs. 1 OR). Der Vermieter muss sie rechtzeitig anzeigen und bei der Durchführung auf die Interessen des Mieters Rücksicht nehmen (Art. 257h Abs. 3 OR). Erneuerungen und Änderungen darf der Vermieter nur vornehmen, wenn sie für den Mieter zumutbar sind und das Mietverhältnis nicht gekündigt ist (Art. 260 OR). Welche Bestimmung im Einzelfall greift, klärt die Verwaltung mit ihrer Rechtsberatung.

Haben die Mieter Anspruch auf eine Mietzinsreduktion?

Das Gesetz behält ihn vor: Sowohl Art. 257h Abs. 3 als auch Art. 260 Abs. 2 OR halten fest, dass Ansprüche des Mieters auf Herabsetzung des Mietzinses (Art. 259d OR) und auf Schadenersatz vorbehalten bleiben. Einen festen Prozentsatz nennt das Gesetz nicht. Ein verlässlicher Bauzeitplan und kurze Etappen pro Wohnung helfen, die Einschränkung klein zu halten. Mehr dazu im Artikel «Badsanierung in der Mietwohnung».

Braucht eine Strangsanierung eine Baubewilligung?

Wasseranschlüsse, die nach aussen nicht in Erscheinung treten, brauchen im Kanton Zürich in der Bauzone normalerweise keine Baubewilligung (§ 1 BVV). Werden darüber hinaus tragende Wände verändert oder Nutzungen geändert, ist eine Bewilligung nötig (§ 309 PBG). Wir klären das vor Baubeginn ab und halten das Ergebnis schriftlich fest.

Was kostet eine Strangsanierung?

Einen Pauschalpreis pro Strang oder pro Wohnung nennen wir erst nach der Besichtigung, weil Leitungsmaterial, Zugang und der Wiederaufbau von Bad und Küche stark variieren. Unsere Ansätze für die Arbeit: Wasserleitung CHF 55 bis 70 pro Laufmeter mit Druckprüfung, Abwasserleitung CHF 55 pro Laufmeter, Kernbohrung bis 120 mm CHF 220 pro Stück, Platten entfernen CHF 32 bis 40 pro m², Wandplatten CHF 62 bis 85 pro m², Wände streichen CHF 18 bis 25 pro m². Material und MWST kommen dazu; verbindlich ist die Festpreis-Offerte.

Lohnt es sich, die Bäder gleich mit zu sanieren?

Wer die Bäder ohnehin erneuern will, kann es mit der Strangsanierung verbinden: Die Wände sind dann bereits offen, und die Mieterschaft ist nur einmal betroffen. Für eine komplette Badsanierung rechnen wir mit CHF 8'500 bis 19'000 für die Arbeit, Material und Sanitärapparate separat. In der Offerte stehen Strang und Bad als eigene Positionen — so lässt sich nachvollziehen, was Unterhalt ist und was darüber hinausgeht.

Arbeiten Sie auch in Winterthur?

Ja — in Winterthur, in der Stadt Zürich und in der ganzen Schweiz. Für Winterthur gilt dieselbe kantonale Regel zur Bewilligung (§ 1 BVV); zuständig ist das Amt für Baubewilligungen der Stadt. Die Anfahrt steht für Winterthur als fixe Position in der Offerte.

Welche Unterlagen erhalten wir am Schluss?

Die Protokolle der Druck- und Dichtigkeitsprüfung aller neuen Leitungen, Fotos der offenen Leitungen vor dem Schliessen, das Abnahmeprotokoll mit Fotos und eine Rechnung, die der Offerte folgt. Auf unsere Arbeit gewähren wir 5 Jahre Gewährleistung ab Abnahme.

Passt dazu:

Was kostet das? Richtwerte in 30 Sekunden.

Bereich wählen, Leistung wählen, Menge schieben — Sie sehen sofort den Richtwert für die Arbeit. Material und MWST kommen dazu; verbindlich ist die Festpreis-Offerte.

Live-Rechner · Preisliste 2026
Bereich
Leistung
Richtwert für Wände streichen · 40 m² Wandfläche
CHF 720 – 1'000

CHF 18–25 pro m²

Zweifacher Anstrich, Abdecken inklusive (Farbe als Material separat)

  • Nur Arbeit · Material separat · exkl. MWST
  • Budgetrahmen — kein verbindlicher Gesamtpreis.

Einheitspreise für die Arbeit aus unserer Preisliste 2026 (unteres Preissegment), exkl. MWST. Die obere Zahl gilt bei erschwerten Bedingungen. Material, Entsorgung der Rückbaumaterialien, Kran, Gerüst und Bewilligungen kommen dazu. Der Richtwert ersetzt keine Besichtigung.

Besprechen wir Ihr Vorhaben.

Die Beratung ist kostenlos. Sie erhalten sofort eine Bestätigung, wir rufen innert einer Stunde zurück (Mo–Fr 08–18).