Ursache vor Oberfläche
Unser Chefingenieur nimmt den Schaden bei der Besichtigung auf und klärt die Ursache, bevor wir etwas offerieren. Überstreichen allein ist keine Sanierung — die Feuchtigkeit bliebe in der Wand.
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Feuchte Flecken, abblätternde Farbe, muffiger Geruch: Bevor wir Putz und Farbe erneuern, klären wir, woher die Feuchtigkeit kommt — eine undichte Leitung, Fuge oder Abdichtung, aufsteigende Feuchte oder Kondenswasser. Erst wenn die Ursache behoben und die Wand trocken ist, bauen wir wieder auf: Putz, Abdichtung, Anstrich. In Zürich, Winterthur und der ganzen Schweiz.
Unser Chefingenieur nimmt den Schaden bei der Besichtigung auf und klärt die Ursache, bevor wir etwas offerieren. Überstreichen allein ist keine Sanierung — die Feuchtigkeit bliebe in der Wand.
Ist eine Leitung die Ursache, stellen wir sie instand und prüfen sie mit einer Druck- und Dichtigkeitsprüfung — mit Protokoll für Ihre Unterlagen und für die Versicherung.
Rückbau, Sanitär, Gipser, Abdichtung, Platten und Maler kommen aus einem Betrieb, die technische Bautrocknung koordinieren wir. Festpreis-Offerte innert 48 Stunden, Arbeit und Material getrennt.
Schimmel und Feuchteschäden haben immer eine Ursache. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hält fest, dass Materialien, die während mehrerer Tage feucht sind, mit grosser Wahrscheinlichkeit Schimmel ansetzen — und dass ohne Feuchtigkeit kein Schimmel wächst. Als häufige Ursache nennt das BAG schlecht gedämmte Aussenwände, an denen sich Feuchtigkeit niederschlägt, dazu ungenügende Lüftung, etwa durch defekte Abluftanlagen. Seltener dringt Wasser von aussen ein — durch Schlagregen, Risse, ungenügende Drainage, Rohrleckagen oder aufsteigende Bodenfeuchte. Auch Sanitärfugen, die mit den Jahren schrumpfen, lassen Wasser in tiefere Schichten. Darum gehen wir in einer festen Reihenfolge vor: Ursache klären und beheben, beschädigten Putz und Beläge zurückbauen, die Wand trocknen lassen, bis die Feuchtemessung es erlaubt, dann neu verputzen, wo nötig abdichten, grundieren und streichen. Wer zu früh schliesst oder nur überstreicht, sieht den Fleck oft im nächsten Winter wieder.
Aus unserem Fotoarchiv — jedes Bild lässt sich öffnen.
Fünf Schritte — und der erste ist immer die Ursache.
Unser Chefingenieur nimmt den Schaden auf: wo, wie gross, seit wann, und welche Ursache in Frage kommt — Leitung, Fuge, Abdichtung, Feuchte von aussen oder Kondenswasser. Braucht es eine bauphysikalische Abklärung, sagen wir es Ihnen und koordinieren sie.
Ursache beheben und Wiederaufbau Position für Position, Arbeit und Material getrennt — weiterleitbar an Verwaltung und Versicherung.
Leitung instand stellen mit Druck- und Dichtigkeitsprüfung und Protokoll, Fugen und Abdichtungen erneuern. Liegt es am Abluftventilator, arbeitet eine konzessionierte Elektrofirma, koordiniert durch uns.
Beschädigten Putz und Beläge entfernen, fotografiert vor der Entsorgung. Die technische Bautrocknung koordinieren wir; geschlossen wird erst, wenn die Messung es erlaubt.
Putz, wo nötig Abdichtung, Grundierung und Anstrich — bei Nassräumen Abdichtung und Platten. Gemeinsame Abnahme mit Protokoll, 5 Jahre Gewährleistung ab Abnahme.
Was eine Feuchtigkeitssanierung kostet, hängt von der Ursache ab und davon, wie viel Fläche betroffen ist. Verbindlich ist die Festpreis-Offerte nach der Besichtigung. Unsere Einheitspreise 2026 für die Arbeit (exkl. MWST, Material separat): Putzreparaturen CHF 25 pro m², Zementputz an Wänden bis 15 mm CHF 32 pro m², Abdichtung Mauerwerk zweilagig CHF 38 pro m², Grundierung CHF 7 pro m², Rissarmierung CHF 18 pro m², Wasserleitung CHF 55 bis 70 pro Laufmeter mit Druckprüfung. Für die technische Bautrocknung gibt es keinen Richtwert: Den Preis nennen wir nach der Besichtigung; er hängt von den feuchten Flächen und Bauteilen ab und davon, wie lange die Messung die Trocknung verlangt. In Zürich und der Agglomeration ist die Anfahrt inbegriffen, ausserhalb steht sie als fixe Position in der Offerte. Richtwerte der übrigen Arbeiten:
Was uns zu feuchten Wänden und Schimmel am häufigsten gefragt wird.
Das BAG nennt als häufige Ursache schlecht gedämmte Aussenwände, die in der kalten Jahreszeit auskühlen und feucht werden, und ungenügende Lüftung — nicht immer wegen der Bewohner, sondern auch wegen defekter Abluftanlagen, verschmutzter Dampfabzüge oder sehr kleiner Fenster. Seltener kommt das Wasser von aussen: Schlagregen, Risse, ungenügende Drainage, Rohrleckagen oder aufsteigende Bodenfeuchte. Welche Ursache bei Ihnen zutrifft, klären wir bei der Besichtigung.
Nein. Nach dem BAG kann keine Sanierung zu einem befriedigenden Ergebnis führen, wenn die Ursache der zu hohen Feuchtigkeit nicht geklärt und behoben ist. Antischimmelmittel ersetzen laut BAG keine Sanierung, und von bioziden Innenfarben und Putzen in Wohnräumen raten BAG und Fachverbände ab. Wir beheben zuerst die Ursache, entfernen beschädigten Putz und bauen die Wand nach der Trocknung neu auf.
Das BAG empfiehlt, Schimmelbewuchs in Wohn- und Aufenthaltsräumen rasch und fachgerecht zu entfernen, und hält fest: Es müssen immer auch die Ursachen für das Feuchtigkeitsproblem geklärt und beseitigt werden. Für die Sanierung verweist das BAG auf die Merkblätter der Suva und des Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmerverbands (SMGV). Raumluftmessungen auf versteckten Schimmel empfiehlt das BAG nicht; eine verlässliche Messmethode dafür gibt es nach heutigem Wissensstand nicht. Wie wir in Ihrem Fall vorgehen und welche Schutzmassnahmen nötig sind, besprechen wir bei der Besichtigung.
Melden Sie Feuchtigkeit und Schimmel der Verwaltung oder Vermieterschaft. Nach Art. 257g OR muss der Mieter Mängel, die er nicht selber zu beseitigen hat, dem Vermieter melden; unterlässt er die Meldung, haftet er für den Schaden, der dem Vermieter daraus entsteht. Das BAG rät, den Schaden zu beschreiben oder zu fotografieren. Für weitere Abklärungen ist der Vermieter oder Verwalter zuständig; Ansprüche auf Herabsetzung des Mietzinses regelt Art. 259d OR.
Das entscheidet Ihre Versicherung anhand der Police. Für den Kanton Zürich gilt: Schäden, die nicht durch plötzliche Einwirkung von Naturgewalten entstanden sind, wie Feuchtigkeitseinwirkungen, sowie Schäden durch Leitungsbruch versichert die Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) gemäss eigenen Angaben nicht; sie sind auf freiwilliger Basis durch eine private Gebäudewasserversicherung abzudecken. Wir liefern Fotos, bei Leitungen das Prüfprotokoll und eine Offerte mit Arbeit und Material getrennt.
Das hängt von Ursache und Fläche ab; verbindlich ist die Festpreis-Offerte nach der Besichtigung. Unsere Ansätze für die Arbeit: Putzreparaturen CHF 25 pro m², Zementputz an Wänden CHF 32 pro m², Abdichtung Mauerwerk zweilagig CHF 38 pro m², Wände streichen CHF 18 bis 25 pro m², Wasserleitung CHF 55 bis 70 pro Laufmeter mit Druckprüfung. Material und MWST kommen dazu; den Preis der technischen Bautrocknung nennen wir nach der Besichtigung.
Eine feste Zahl lässt sich vorab nicht nennen: Die Dauer hängt davon ab, wie feucht welche Bauteile sind. Die technische Bautrocknung koordinieren wir, massgebend ist die Feuchtemessung. Verputzt und gestrichen wird erst, wenn sie es erlaubt — sonst bleibt Feuchtigkeit eingeschlossen.
Das BAG empfiehlt als Faustregel während der Heizperiode eine relative Raumluftfeuchtigkeit von 30 bis 50 % und mindestens dreimal täglich während 5 bis 10 Minuten Durchzug zu lüften. Defekte Abluftanlagen müssen rasch repariert werden. Zeigt sich Feuchtigkeit trotzdem immer an denselben kalten Stellen, gehört die Frage nach der Wand und ihrer Dämmung in die Abklärung.
Ja — in Winterthur, in der Stadt Zürich und in der ganzen Schweiz. Ausserhalb von Zürich und der Agglomeration steht die Anfahrt als fixe Position in der Offerte. Läuft noch Wasser, erreichen Sie unseren Sanitär-Notdienst rund um die Uhr unter +41 76 524 98 98.
Bereich wählen, Leistung wählen, Menge schieben — Sie sehen sofort den Richtwert für die Arbeit. Material und MWST kommen dazu; verbindlich ist die Festpreis-Offerte.
CHF 18–25 pro m²
Zweifacher Anstrich, Abdecken inklusive (Farbe als Material separat)
Einheitspreise für die Arbeit aus unserer Preisliste 2026 (unteres Preissegment), exkl. MWST. Die obere Zahl gilt bei erschwerten Bedingungen. Material, Entsorgung der Rückbaumaterialien, Kran, Gerüst und Bewilligungen kommen dazu. Der Richtwert ersetzt keine Besichtigung.
Die Beratung ist kostenlos. Sie erhalten sofort eine Bestätigung, wir rufen innert einer Stunde zurück (Mo–Fr 08–18).