Bewilligung vor dem ersten Spatenstich
Ein Anbau braucht eine Baubewilligung. Wir koordinieren Architekt, Statiker und Baugesuch und planen den Baubeginn erst nach rechtskräftiger Bewilligung ein.
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Mehr Fläche am bestehenden Gebäude — ein zusätzliches Zimmer, ein grösserer Wohnraum oder mehr Platz für das Gewerbe. Architekt, Statiker und Baugesuch koordinieren wir; Fundament, Mauerwerk, Wanddämmung und Innenausbau führen wir aus, mit einer Bauleitung und festen Terminen im Werkvertrag.
Ein Anbau braucht eine Baubewilligung. Wir koordinieren Architekt, Statiker und Baugesuch und planen den Baubeginn erst nach rechtskräftiger Bewilligung ein.
Fundament, Mauerwerk, Wanddämmung, Trockenbau, Sanitär, Platten, Böden und Maler führen wir selbst aus; Elektro durch eine konzessionierte Elektrofirma, koordiniert durch uns. Eine Bauleitung, eine Rechnung.
Unsere Arbeit steht Position für Position in der Offerte, Material getrennt. Planung, Statik, Gebühren und Gerüst stehen als eigene Positionen darin. Baubeginn und Übergabe halten wir im Werkvertrag fest.
Bevor es um Grundriss und Material geht, steht eine andere Frage: Was lässt das Grundstück zu? Wie gross ein Anbau werden darf und wie nahe er an die Nachbargrenze rücken kann, ergibt sich aus der Bau- und Zonenordnung der Gemeinde — Ausnützung, Grenz- und Gebäudeabstände, Höhen. Ist dieser Rahmen geklärt, folgen Statik und Anschluss an das bestehende Gebäude: Fundament und Baugrund, die Lastabtragung, eine neue Öffnung in der bisherigen Aussenwand, die Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Strom und Heizung. Diese Fragen klären Architekt und Statiker, die wir koordinieren, bevor gebaut wird. Bringt die Bewilligung Auflagen, die das Projekt verändern, erhalten Sie einen Nachtrag mit Preis — ausgeführt wird erst nach Ihrer Freigabe.
Ja. Nach § 309 Abs. 1 lit. a PBG braucht «die Erstellung neuer oder die bauliche Veränderung bestehender Gebäude» eine baurechtliche Bewilligung. Im ordentlichen Verfahren wird das Vorhaben vor der öffentlichen Bekanntmachung ausgesteckt (Baugespann, § 311 PBG), die Unterlagen liegen 20 Tage öffentlich auf (§ 314 PBG), und die Behörde entscheidet innert zwei Monaten nach der Vorprüfung, bei Neubauten und grösseren Umbauten innert vier (§ 319 PBG). Das Anzeigeverfahren ohne Aussteckung gilt nur für Vorhaben von untergeordneter Bedeutung, die keine zum Rekurs berechtigenden Interessen Dritter berühren (§ 13 BVV); die BVV nennt etwa Balkone sowie vor- und rückspringende Gebäudeteile (§ 14 lit. b BVV). Für Anbauten nennt die Stadt Zürich als Beispiel das ordentliche Schnellverfahren, das in der Regel etwa drei Monate dauert; die Verfahrensart legen die Kreisarchitektinnen und Kreisarchitekten des Amts für Baubewilligungen fest. Was gebaut werden darf, ergibt sich nach Ausnützung, Bauweise und Nutzweise aus der Bau- und Zonenordnung und den Bauvorschriften (§ 250 PBG). Mit dem Bau darf grundsätzlich erst begonnen werden, wenn die Bewilligung rechtskräftig ist (§ 326 PBG). Wir koordinieren das Gesuch mit Architekt und Statiker und planen den Baubeginn danach.
Fünf Schritte — die Bewilligung bestimmt den Takt.
Unser Chefingenieur nimmt Gebäude, Grundstück, Zugang und Anschlüsse auf. Wir besprechen, was entstehen soll, und klären mit dem Architekten den Rahmen der Bau- und Zonenordnung.
Unsere Arbeit Position für Position, Material getrennt. Planung, Statik, Bewilligungsgebühren und Gerüst stehen als eigene Positionen darin.
Architekt und Statiker erstellen Pläne und Berechnungen, wir koordinieren. Das Baugesuch wird elektronisch eingereicht; im ordentlichen Verfahren wird das Vorhaben ausgesteckt und öffentlich aufgelegt.
Nach rechtskräftiger Bewilligung: Baustelleneinrichtung, Fundament, Mauerwerk, Wanddämmung und Anschluss an das bestehende Gebäude, danach Installationen und Innenausbau.
Gemeinsame Abnahme mit Protokoll und Übergabe am Termin im Werkvertrag. 5 Jahre Gewährleistung ab Abnahme.
Was ein Anbau kostet, hängt von Grösse, Baugrund, Konstruktion und Ausbaustandard ab — einen seriösen Pauschalpreis pro m² gibt es nicht; die verbindliche Zahl steht nach Besichtigung und Planung in der Offerte. Zur Orientierung unsere Einheitspreise 2026 für die Arbeit (unteres Preissegment, exkl. MWST, Material separat): Baustelleneinrichtung CHF 850 pauschal, Streifenfundament CHF 480 pro m³, Betonfundament inklusive Schalung und Bewehrung CHF 490 pro m³, Ziegelmauerwerk CHF 95 pro m², Wärmedämmung der Wand CHF 38 pro m², Kernbohrung bis 120 mm für Leitungen CHF 220 pro Stück. Statik, Planung, Bewilligungsgebühren, Gerüst und Kran sind darin nicht enthalten und werden separat offeriert. In Zürich und der Agglomeration ist die Anfahrt inbegriffen. Richtwerte für den Innenausbau:
Was uns vor einem Anbau am häufigsten gefragt wird.
Ja. Nach § 309 Abs. 1 lit. a PBG ist eine baurechtliche Bewilligung nötig für die Erstellung neuer oder die bauliche Veränderung bestehender Gebäude. Für Anbauten nennt die Stadt Zürich als Beispiel das ordentliche Schnellverfahren, das in der Regel etwa drei Monate dauert. Welches Verfahren gilt, legt die Baubehörde fest.
Einen Pauschalpreis pro m² nennen wir nicht, weil Grösse, Baugrund und Ausbau zu stark variieren. Unsere Einheitspreise 2026 für die Arbeit: Streifenfundament CHF 480 pro m³, Ziegelmauerwerk CHF 95 pro m², Wärmedämmung der Wand CHF 38 pro m², Baustelleneinrichtung CHF 850 pauschal — jeweils exkl. MWST und Material. Statik, Planung, Gebühren, Gerüst und Kran kommen separat dazu. Verbindlich ist die Festpreis-Offerte.
Zuerst kommen Planung und Statik, dann das Bewilligungsverfahren. Die Baubehörde prüft das Gesuch innert drei Wochen auf Vollständigkeit (§ 313 PBG) und entscheidet danach innert zwei Monaten, bei Neubauten und grösseren Umbauten innert vier (§ 319 PBG). Nach dem Bauentscheid läuft eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen; mit dem Bau darf grundsätzlich erst begonnen werden, wenn die Bewilligung rechtskräftig ist (§ 326 PBG).
Die Aussteckung des geplanten Baus mit Profilen. Im ordentlichen Verfahren sind darstellbare Vorhaben vor der öffentlichen Bekanntmachung auszustecken (§ 311 PBG); danach liegen die Unterlagen 20 Tage öffentlich auf (§ 314 PBG). Wer Ansprüche wahrnehmen will, muss innert 20 Tagen die Zustellung des Entscheids verlangen (§ 315 PBG). Im Anzeigeverfahren entfällt die Aussteckung (§ 13 BVV).
Das bestimmen die Bau- und Zonenordnung Ihrer Gemeinde und die kantonalen Bauvorschriften: Ausnützung, Grenz- und Gebäudeabstände und Höhen (§§ 250 f. PBG). Die Werte unterscheiden sich von Zone zu Zone; der Architekt prüft sie für Ihr Grundstück, bevor geplant wird.
Ein Architekt und ein Bauingenieur, die wir beiziehen und koordinieren; haben Sie bereits einen Architekten, stimmen wir uns mit ihm ab. Die Kosten für Planung und Statik weisen wir separat aus. Fundament, Mauerwerk, Wanddämmung und Innenausbau führen wir aus, Elektro durch eine konzessionierte Elektrofirma, koordiniert durch uns.
Bereich wählen, Leistung wählen, Menge schieben — Sie sehen sofort den Richtwert für die Arbeit. Material und MWST kommen dazu; verbindlich ist die Festpreis-Offerte.
CHF 18–25 pro m²
Zweifacher Anstrich, Abdecken inklusive (Farbe als Material separat)
Einheitspreise für die Arbeit aus unserer Preisliste 2026 (unteres Preissegment), exkl. MWST. Die obere Zahl gilt bei erschwerten Bedingungen. Material, Entsorgung der Rückbaumaterialien, Kran, Gerüst und Bewilligungen kommen dazu. Der Richtwert ersetzt keine Besichtigung.
Die Beratung ist kostenlos. Sie erhalten sofort eine Bestätigung, wir rufen innert einer Stunde zurück (Mo–Fr 08–18).