Anbau in Zürich.

Mehr Fläche am bestehenden Gebäude — ein zusätzliches Zimmer, ein grösserer Wohnraum oder mehr Platz für das Gewerbe. Architekt, Statiker und Baugesuch koordinieren wir; Fundament, Mauerwerk, Wanddämmung und Innenausbau führen wir aus, mit einer Bauleitung und festen Terminen im Werkvertrag.

Drei feste Zusagen.

Bewilligung vor dem ersten Spatenstich

Ein Anbau braucht eine Baubewilligung. Wir koordinieren Architekt, Statiker und Baugesuch und planen den Baubeginn erst nach rechtskräftiger Bewilligung ein.

Rohbau und Ausbau aus einem Betrieb

Fundament, Mauerwerk, Wanddämmung, Trockenbau, Sanitär, Platten, Böden und Maler führen wir selbst aus; Elektro durch eine konzessionierte Elektrofirma, koordiniert durch uns. Eine Bauleitung, eine Rechnung.

Kosten offen, Termine im Vertrag

Unsere Arbeit steht Position für Position in der Offerte, Material getrennt. Planung, Statik, Gebühren und Gerüst stehen als eigene Positionen darin. Baubeginn und Übergabe halten wir im Werkvertrag fest.

Was ein Anbau darf, bestimmt das Grundstück.

Bevor es um Grundriss und Material geht, steht eine andere Frage: Was lässt das Grundstück zu? Wie gross ein Anbau werden darf und wie nahe er an die Nachbargrenze rücken kann, ergibt sich aus der Bau- und Zonenordnung der Gemeinde — Ausnützung, Grenz- und Gebäudeabstände, Höhen. Ist dieser Rahmen geklärt, folgen Statik und Anschluss an das bestehende Gebäude: Fundament und Baugrund, die Lastabtragung, eine neue Öffnung in der bisherigen Aussenwand, die Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Strom und Heizung. Diese Fragen klären Architekt und Statiker, die wir koordinieren, bevor gebaut wird. Bringt die Bewilligung Auflagen, die das Projekt verändern, erhalten Sie einen Nachtrag mit Preis — ausgeführt wird erst nach Ihrer Freigabe.

Braucht ein Anbau eine Baubewilligung?

Ja. Nach § 309 Abs. 1 lit. a PBG braucht «die Erstellung neuer oder die bauliche Veränderung bestehender Gebäude» eine baurechtliche Bewilligung. Im ordentlichen Verfahren wird das Vorhaben vor der öffentlichen Bekanntmachung ausgesteckt (Baugespann, § 311 PBG), die Unterlagen liegen 20 Tage öffentlich auf (§ 314 PBG), und die Behörde entscheidet innert zwei Monaten nach der Vorprüfung, bei Neubauten und grösseren Umbauten innert vier (§ 319 PBG). Das Anzeigeverfahren ohne Aussteckung gilt nur für Vorhaben von untergeordneter Bedeutung, die keine zum Rekurs berechtigenden Interessen Dritter berühren (§ 13 BVV); die BVV nennt etwa Balkone sowie vor- und rückspringende Gebäudeteile (§ 14 lit. b BVV). Für Anbauten nennt die Stadt Zürich als Beispiel das ordentliche Schnellverfahren, das in der Regel etwa drei Monate dauert; die Verfahrensart legen die Kreisarchitektinnen und Kreisarchitekten des Amts für Baubewilligungen fest. Was gebaut werden darf, ergibt sich nach Ausnützung, Bauweise und Nutzweise aus der Bau- und Zonenordnung und den Bauvorschriften (§ 250 PBG). Mit dem Bau darf grundsätzlich erst begonnen werden, wenn die Bewilligung rechtskräftig ist (§ 326 PBG). Wir koordinieren das Gesuch mit Architekt und Statiker und planen den Baubeginn danach.

Von der Idee bis zur Übergabe.

Fünf Schritte — die Bewilligung bestimmt den Takt.

  1. 01

    Besichtigung

    Unser Chefingenieur nimmt Gebäude, Grundstück, Zugang und Anschlüsse auf. Wir besprechen, was entstehen soll, und klären mit dem Architekten den Rahmen der Bau- und Zonenordnung.

  2. 02

    Festpreis-Offerte innert 48 h

    Unsere Arbeit Position für Position, Material getrennt. Planung, Statik, Bewilligungsgebühren und Gerüst stehen als eigene Positionen darin.

  3. 03

    Pläne, Statik, Baugesuch

    Architekt und Statiker erstellen Pläne und Berechnungen, wir koordinieren. Das Baugesuch wird elektronisch eingereicht; im ordentlichen Verfahren wird das Vorhaben ausgesteckt und öffentlich aufgelegt.

  4. 04

    Ausführung

    Nach rechtskräftiger Bewilligung: Baustelleneinrichtung, Fundament, Mauerwerk, Wanddämmung und Anschluss an das bestehende Gebäude, danach Installationen und Innenausbau.

  5. 05

    Abnahme und Übergabe

    Gemeinsame Abnahme mit Protokoll und Übergabe am Termin im Werkvertrag. 5 Jahre Gewährleistung ab Abnahme.

Was es kostet.

Was ein Anbau kostet, hängt von Grösse, Baugrund, Konstruktion und Ausbaustandard ab — einen seriösen Pauschalpreis pro m² gibt es nicht; die verbindliche Zahl steht nach Besichtigung und Planung in der Offerte. Zur Orientierung unsere Einheitspreise 2026 für die Arbeit (unteres Preissegment, exkl. MWST, Material separat): Baustelleneinrichtung CHF 850 pauschal, Streifenfundament CHF 480 pro m³, Betonfundament inklusive Schalung und Bewehrung CHF 490 pro m³, Ziegelmauerwerk CHF 95 pro m², Wärmedämmung der Wand CHF 38 pro m², Kernbohrung bis 120 mm für Leitungen CHF 220 pro Stück. Statik, Planung, Bewilligungsgebühren, Gerüst und Kran sind darin nicht enthalten und werden separat offeriert. In Zürich und der Agglomeration ist die Anfahrt inbegriffen. Richtwerte für den Innenausbau:

Gipskartonwand neuCHF 58–78pro m²
ParkettCHF 45–70pro m²
Wände streichenCHF 18–25pro m²
  • Vor-Ort-Aufnahme und Beratung
  • Verbindliche Offerte, Position für Position
  • Abfall und Verpackung aus unseren Arbeiten
  • Druck- und Dichtigkeitsprüfung mit Protokoll (Sanitär)
  • Baustellenreinigung und besenreine Übergabe
  • 5 Jahre Gewährleistung ab Abnahme

Häufige Fragen.

Was uns vor einem Anbau am häufigsten gefragt wird.

Braucht ein Anbau eine Baubewilligung?

Ja. Nach § 309 Abs. 1 lit. a PBG ist eine baurechtliche Bewilligung nötig für die Erstellung neuer oder die bauliche Veränderung bestehender Gebäude. Für Anbauten nennt die Stadt Zürich als Beispiel das ordentliche Schnellverfahren, das in der Regel etwa drei Monate dauert. Welches Verfahren gilt, legt die Baubehörde fest.

Was kostet ein Anbau in Zürich?

Einen Pauschalpreis pro m² nennen wir nicht, weil Grösse, Baugrund und Ausbau zu stark variieren. Unsere Einheitspreise 2026 für die Arbeit: Streifenfundament CHF 480 pro m³, Ziegelmauerwerk CHF 95 pro m², Wärmedämmung der Wand CHF 38 pro m², Baustelleneinrichtung CHF 850 pauschal — jeweils exkl. MWST und Material. Statik, Planung, Gebühren, Gerüst und Kran kommen separat dazu. Verbindlich ist die Festpreis-Offerte.

Wie lange dauert es bis zum Baubeginn?

Zuerst kommen Planung und Statik, dann das Bewilligungsverfahren. Die Baubehörde prüft das Gesuch innert drei Wochen auf Vollständigkeit (§ 313 PBG) und entscheidet danach innert zwei Monaten, bei Neubauten und grösseren Umbauten innert vier (§ 319 PBG). Nach dem Bauentscheid läuft eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen; mit dem Bau darf grundsätzlich erst begonnen werden, wenn die Bewilligung rechtskräftig ist (§ 326 PBG).

Was ist ein Baugespann?

Die Aussteckung des geplanten Baus mit Profilen. Im ordentlichen Verfahren sind darstellbare Vorhaben vor der öffentlichen Bekanntmachung auszustecken (§ 311 PBG); danach liegen die Unterlagen 20 Tage öffentlich auf (§ 314 PBG). Wer Ansprüche wahrnehmen will, muss innert 20 Tagen die Zustellung des Entscheids verlangen (§ 315 PBG). Im Anzeigeverfahren entfällt die Aussteckung (§ 13 BVV).

Wie nahe darf ein Anbau an die Nachbargrenze?

Das bestimmen die Bau- und Zonenordnung Ihrer Gemeinde und die kantonalen Bauvorschriften: Ausnützung, Grenz- und Gebäudeabstände und Höhen (§§ 250 f. PBG). Die Werte unterscheiden sich von Zone zu Zone; der Architekt prüft sie für Ihr Grundstück, bevor geplant wird.

Wer macht Architektur und Statik?

Ein Architekt und ein Bauingenieur, die wir beiziehen und koordinieren; haben Sie bereits einen Architekten, stimmen wir uns mit ihm ab. Die Kosten für Planung und Statik weisen wir separat aus. Fundament, Mauerwerk, Wanddämmung und Innenausbau führen wir aus, Elektro durch eine konzessionierte Elektrofirma, koordiniert durch uns.

Passt dazu:

Was kostet das? Richtwerte in 30 Sekunden.

Bereich wählen, Leistung wählen, Menge schieben — Sie sehen sofort den Richtwert für die Arbeit. Material und MWST kommen dazu; verbindlich ist die Festpreis-Offerte.

Live-Rechner · Preisliste 2026
Bereich
Leistung
Richtwert für Wände streichen · 40 m² Wandfläche
CHF 720 – 1'000

CHF 18–25 pro m²

Zweifacher Anstrich, Abdecken inklusive (Farbe als Material separat)

  • Nur Arbeit · Material separat · exkl. MWST
  • Budgetrahmen — kein verbindlicher Gesamtpreis.

Einheitspreise für die Arbeit aus unserer Preisliste 2026 (unteres Preissegment), exkl. MWST. Die obere Zahl gilt bei erschwerten Bedingungen. Material, Entsorgung der Rückbaumaterialien, Kran, Gerüst und Bewilligungen kommen dazu. Der Richtwert ersetzt keine Besichtigung.

Besprechen wir Ihr Vorhaben.

Die Beratung ist kostenlos. Sie erhalten sofort eine Bestätigung, wir rufen innert einer Stunde zurück (Mo–Fr 08–18).